Einleitung
Da ich seit mehr als 25 Jahren als Einzelanwalt für meine Mandanten auf allen Rechtsgebieten tätig bin und meine anwaltliche Arbeit die Klärung einer Vielzahl verschiedener rechtlicher Probleme erfordert, war eine Sonderausbildung als Fachanwalt nicht erforderlich. Ich kann daher meine Mandanten umfassend beraten und für die unterschiedlichsten streitigen Angelegenheiten Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, Forderungen und Ansprüchen geltend machen und durchsetzen sowie Verträge und Vertragsänderungen entwerfen und prüfen. Die mir erteilten Mandate können so problemorientiert und individuell bearbeitet werden. Außerdem kann ich Sie zuverlässig in allen Rechtsgebieten vertreten.
Insbesondere in erb- und familienrechtlichen Streitigkeiten sowie bei arbeitsvertraglichen Auseinandersetzungen strebe ich zunächst einvernehmliche außergerichtliche Regelungen an, um langwierige und emotional belastende Rechtsstreite, die zudem mit erheblichen Kosten verbunden sind, zu vermeiden. Dies gelingt durch klärende Gespräche, intensive Verhandlungen und eindeutige Darlegungen zur Sach- und Rechtslage. Im Ergebnis kommt es dann zu streitbeendenden bzw. problemlösenden Vereinbarungen, wie z. B. Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Erbauseinandersetzungs-, Erbteilkauf- oder Erbteilüberlassungsverträgen, die den Interessen meiner Mandanten am besten entsprechen.
Ist für die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen eine notarielle Beurkundung erforderlich, kann ich diese durch die Zusammenarbeit mit dem Notar Martin Jäger für meine Mandanten vorbereiten. Vor dem Beurkundungstermin bespreche ich dann mit ihnen die Vertragsentwürfe. Dabei wird deren Inhalt umfassend und in allen Einzelheiten nachvollziehbar erläutert, so dass die Verträge auch vollständig den Vorstellungen der Mandanten und den zuvor getroffenen Vereinbarungen entsprechen.
Familien- und Erbrecht
Im Fall einer Trennung oder Ehescheidung unterstütze ich Sie bei allen damit zusammenhängenden Auseinandersetzungen. Ist eine gütliche Regelung nicht möglich, vertrete ich Ihre Interessen klar und konsequent auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Folgende Schwerpunkte sind dabei Gegenstand meiner anwaltlichen Tätigkeit:
- Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen
- Regelung des Sorge- und Umgangsrechts
- Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
- Aufteilung von Immobilien oder gemeinschaftlichem Eigentum
Bei erbrechtlichen Konflikten helfe ich Ihnen u. a. bei
- der Prüfung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
- der Erbauseinandersetzung
- der Feststellung des Umfangs des Nachlasses
- einer Nachlassverwaltung und -verteilung
- der Durchsetzung der Pflichteil- und Pflichtteilergänzungsansprüche
Arbeits- und Sozialrecht
Im Arbeitsrecht setze ich mein juristisches Wissen und meine langjährige Berufserfahrung ein bei
- der Prüfung, Gestaltung und Anpassung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
- der Abwehr von Kündigungen im Kündigungsschutzverfahren
- der Geltendmachung und Durchsetzung von Lohn-, Urlaubs- und Überstundenvergütungsansprüchen
- der Überprüfung von Abmahnungen, Arbeitszeugnissen und Beurteilungen
Im Sozialrecht stehe ich Ihnen zur Seite bei
- der Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
- der Prüfung und Geltendmachung Ihres Anspruchs auf eine Erwerbsminderungs- oder Altersrente
- der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Vertragrecht
Im Vertragsrecht vertrete ich Ihre Interessen bei dem Abschluss, der Durchführung, der Änderung oder der Beendigung von Verträgen. Dazu gehört insbesondere
- die Vertragsprüfung, -anpassung und -gestaltung
- die Auslegung des Vertragsinhaltes und Aufklärung über Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
- das Führen von Vertragsverhandlungen
- die Durchsetzung oder Abwehr von vertraglichen Ansprüchen
- die Prüfung von Vertragsentwürfen auf rechtliche Risiken
- die Anfechtung oder Beendigung von Verträgen
Schaden- und Straßenverkehrsrecht
Dieses Rechtsgebiet beinhaltet eine Vielzahl rechtlicher Probleme des Alltags und ist sehr umfassend. Zur Mandatsbearbeitung in diesem Bereich gehört
- die Geltendmachung und Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen
- die Prüfung und Anfechtung von Regulierungsentscheidungen der Versicherung
- die Regelung von Haftungsfragen und Durchsetzung von Versicherungsleistungen
- die Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, z. B. im Bußgeldverfahren
- die Verteidigung bei Verkehrsstraftaten, z. B. Unfallflucht (§ 142 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung (§§ 222, 229 StGB)
- die Vertretung im Verkehrsverwaltungsrecht, z. B. Entzug oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Medizinisch-Psychologischer Untersuchung (MPU), Fahrverbot und Punkteabbau
